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Winterstimmung in Neu-Lohn, Eschweiler.
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Dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen.
Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen neugefassten Satzungen wird der Haftungsverbund fortentwickelt und die Stabilität der Institute der Sparkassen-Finanzgruppe weiter erhöht. Die Kernelemente der Weiterentwicklung des Haftungsverbundes sind: