Gedächtniskapelle Lohn

Winterstimmung in Neu-Lohn, Eschweiler.

Haftungsverbund

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe.

Dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe sind alle Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen angeschlossen.

Es besteht aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:

  • den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
  • der Sicherungsreserve der Girozentralen sowie
  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Gesetzliche Änderung der Einlagensicherung ab 01.01.2011
Bei Sparkassen bleibt alles beim alten. Ihre Einlagen sind unbegrenzt über den gesetzlichen Einlagenschutz hinaus abgesichert. Lesen Sie dazu die PDF-DateiPressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.

Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.

Durch die am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen neugefassten Satzungen wird der Haftungsverbund fortentwickelt und die Stabilität der Institute der Sparkassen-Finanzgruppe weiter erhöht. Die Kernelemente der Weiterentwicklung des Haftungsverbundes sind:

  • Aufstockung des Haftungsvolumens um 50 %;
  • Ausbau des Systems zur Früherkennung potenzieller Risiken durch ein Risikomonitoring;
  • Einführung einer risikoorientierten Beitragsbemessung;
  • Ausweitung der Handlungsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtungen.
  • Die Funktionsweise des Haftungsverbundes

    Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstitutes leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe Hilfe und sichert die Solvenz und Liquidität dieses Institutes. Mehr...

  • Regionale Sparkassenstützungsfonds

    Grundsätzlich verwaltet jeder regionale Sparkassenverband einen eigenen Sparkassenstützungsfonds. Mehr...

  • Mitgliedsinstitute der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen

    Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Mitgliedsinstitute, die der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen angehören. Mehr...

  • Mitgliedsinstitute des Sicherungsfonds der Landesbausparkassen

    Der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen ist ein starker und sicherer Verbund. Mehr...

  • Risikomonitoring des Haftungsverbundes

    Das Risikomonitoring dient der Früherkennung potenzieller bestandsgefährdender Risiken und ermöglicht folglich ein frühzeitiges Eingreifen bzw. Gegensteuern durch die handelnden Personen. Mehr...

  • Risikoorientierte Beitragsbemessung

    Die Höhe der Beiträge der Mitgliedsinstitute an die Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes bemisst sich nach aufsichtsrechtlich definierten Risikogrößen. Mehr...

  • Satzungen des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe

    Hier finden Sie die Satzungen des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe. Mehr...

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