
Druckansicht
Zeigt Motive der Jungenspiele, ein Maibrauch in Würselen.
Inhalte suchen
Themen & Top-BegriffeDie Riester-Rente macht es möglich: Nicht nur Berufstätige können einen geförderten Rentenvertrag abschließen. Auch nicht berufstätige Ehepartner haben Anspruch auf eine staatliche Rentenförderung.
Wer in den eigenen vier Wänden putzt, wäscht und kocht, erfährt meist nur wenig Wertschätzung, und Gehalt gibt es auch keins. Viele Hausfrauen gehen daher in Sachen sozialer Sicherheit ein hohes Risiko ein: Sie haben vorher oft nur kurze Zeit gearbeitet. Folge: Die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind gering. Im Seniorenalter sind sie auf die Rente ihres Partners oder auf eine eigene private Rentenversicherung angewiesen.
Die Riester-Rente bietet zumindest etwas staatliche Unterstützung für Hausfrauen: Sie haben Anspruch auf staatliche Förderung. Einzige Voraussetzung: Jeder Ehepartner muss einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen. Selbst muss der Ehepartner also nicht arbeiten.
Beispiel für das Jahr 2010:
Familie, ein Pflichtversicherter, Ehefrau, drei Kinder (alle kindergeldberechtigt, davon sind zwei Kinder vor 2008 und ein Kind im Jahr 2008 geboren), Vorjahreseinkommen von 65.000 EUR.
| 4% von 65.000 EUR = 2.600 EUR, maximal jedoch 2.100 EUR | 2.100,00 EUR |
| abzgl. Grundzulage Zulagenberechtigter | 154,00 EUR |
| abzgl. Grundzulage Ehefrau | 154,00 EUR |
| abzgl. Kinderzulage (2 x 185,00 EUR) | 370,00 EUR |
| abzgl. Kinderzulage (1 x 300,00 EUR) | 300,00 EUR |
| = Mindesteigenbeitrag 2010 | 1.122,00 EUR |
| = monatlich | 93,50 EUR |