Gedächtniskapelle Lohn

Winterstimmung in Neu-Lohn, Eschweiler.

Riester-Rente auch für Grenzgänger

Über 51 % staatliche Förderung sind möglich.

Auch Grenzgänger müssen nicht auf die Vorteile der Riester-Rente verzichten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) profitieren sie - und ebenso im Ausland lebende Rentner - zukünftig von der staatlichen Förderung.

Die aufgrund des Urteils erforderlichen Nachbesserungen im Überblick:

  • Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber im Ausland wohnen und dort besteuert werden, kommen ab jetzt doch in den Genuss der staatlichen Förderung der RiesterRente.
  • Grenzgängern wird künftig ermöglicht, auch im Ausland eine Immobilie mit Hilfe der staatlichen Riester-Förderung zu finanzieren.
  • Arbeitnehmer, die in ihrem Berufsleben in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, aber ihren Ruhestand im Ausland verbringen, müssen künftig die Förderbeträge nicht mehr zurückzahlen.

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