Auch Grenzgänger müssen nicht auf die Vorteile der RiesterRente verzichten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) profitieren sie - und ebenso im Ausland lebende Rentner - zukünftig von der staatlichen Förderung.
Die aufgrund des Urteils erforderlichen Nachbesserungen im Überblick: