RiesterRente auch für Grenzgänger

Über 51 % staatliche Förderung sind möglich.

Auch Grenzgänger müssen nicht auf die Vorteile der RiesterRente verzichten. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) profitieren sie - und ebenso im Ausland lebende Rentner - zukünftig von der staatlichen Förderung.

Die aufgrund des Urteils erforderlichen Nachbesserungen im Überblick:

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