
Druckansicht
Torbau mit Ansätzen der Ringmauer umgeben von einer schönen Parkanlage, die zu einem romantischen Rundgang einlädt.
Inhalte suchen
Themen & Top-BegriffeNatürlich stellt sich für Sie als Eltern die Frage, ob sich Ihre minderjährigen Kinder ein Konto überhaupt "leisten" können (sollen). Für die Kontoführung werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Auch sind Kontoüberziehungen Minderjähriger nicht möglich und gesetzlich nicht erlaubt. Andererseits erlernen Ihre Kinder den Umgang mit (eigenem) Geld, sei es Taschengeld, Verdiensten aus Ferienjobs oder dem ersten eigenen Gehalt.
Mit der SparkassenCard können Ihre Kinder zwar jederzeit Bargeld an Geldautomaten abheben, aber auch hier ist eine Kontoüberziehung nicht möglich.
Auf Ihren Wunsch stellen wir Ihren Kindern eine Kreditkarte aus. Das kann bei Auslandsaufenthalten wichtig sein.
Was Sie bei der Kontoeröffnung beachten sollten
Als Eltern sind Sie gesetzlich immer gemeinsam erziehungsberechtigt. Deswegen ist es erforderlich, dass Sie die Kontoeröffnung für Ihr minderjähriges Kind gemeinsam unterschreiben. Sie können auch bestimmen, dass alle Kontoauszüge direkt an Sie selbst und nicht an Ihr Kind verschickt werden. Dadurch haben Sie immer die genaue Kontrolle über alle Transaktionen Ihrer Kinder.