"Lichtsäule Handeln"

Skulptur auf dem Neuen Markt in Baesweiler-Setterich.

Vermögen vorab übertragen

Vermögen übertragen

Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach zwei Kriterien: Zum einen werden kleine Vermögen geringer belastet als hohe, zum anderen fällt die Steuerklasse und damit der Steuersatz umso niedriger aus, je enger der Verwandtschaftsgrad des Begünstigten ist.

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung der Freibeträge in Abhängigkeit von der Steuerklasse. Nur der nach Abzug der Freibeträge vom Steuerwert des Vermögens verbleibende Betrag muss versteuert werden.

Steuersätze (in Prozent)

Steuerpflichtiges Vermögen bis EUR Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50

 

Steuerklasse Personenkreis
I Ehegatten
I Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Abkömmlinge der Kinder
I Eltern und Voreltern (im Erbfall)
II Eltern und Voreltern (im Schenkungsfall), Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und -eltern, geschiedene Ehegatten
III Onkel, Tanten, Freunde, Lebensgefährten, eingetragener Lebenspartner

Für weitere Informationen, zum Beispiel zu den Freibeträgen, klicken Sie bitte hier

Ähnlich wie beim Steuersatz ist auch die Höhe des Steuerfreibetrages vom Verwandtschaftsgrad des Beschenkten abhängig. Bei Schenkungen wird nur der allgemeine Freibetrag alle 10 Jahre gewährt.

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