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Freizeiterlebnis rund um den "alten Posthof".
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Themen & Top-BegriffeSie möchten Ihrem Ehepartner mehr als nur den gesetzlich vorgesehenen Anteil an Ihrem Vermögen vermachen? Oder einen Begünstigten einsetzen, der weder mit Ihnen verwandt noch verheiratet ist?
Um diese oder ähnliche Wünsche zu realisieren, gibt es zwei Möglichkeiten einer schriftlichen Fixierung: Das Testament wird häufig bevorzugt, da es jederzeit widerrufbar ist. An den Erbvertrag ist man gebunden. Er wird über einen Notar mit einer oder mehreren Personen abgeschlossen.
Häufig besteht Unsicherheit bezüglich der richtigen Formulierungen in einem Testament. Oder die Angst, dass das Dokument in die falschen Hände gerät. Möchten Sie gerne auf Nummer Sicher gehen, steht es Ihnen frei, auch beim Testament eine notarielle Beurkundung und Aufbewahrung zu veranlassen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall Notargebühren in Kauf nehmen.
Unabhängig von Testament oder Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, über eine Verfügung für den Todesfall Konten oder Einlagen auf Begünstigte Ihrer Wahl zu übertragen.