
Druckansicht
Aussichtsplattform mit Blick über die Horbacher Börde.
Inhalte suchen
Themen & Top-Begriffe
Vor einem Szenario wie diesem schreckt jeder Unternehmer zurück: Ein Feuer, das nicht nur die Mitarbeiter gefährdet.
Ihr Gefahrstofflager im Gewerbegebiet brennt und setzt Schadstoffe frei: vorübergehende Betriebsstilllegungen in der Nachbarschaft und schwere Rauchvergiftungen bei Passanten. Selbst wenn Sie den Schaden nicht verursacht haben: Sie haften hierfür im Rahmen einer so genannten Gefährdungshaftung.
Schon aus dem Besitz einer Anlage können Sie haftbar gemacht werden - auch dann, wenn diese von den Behörden genehmigt und abgenommen wurde. Etwa wenn durch einen Defekt an den Leitungen Ihres unterirdischen Öltanks (z. B. durch Frost) Öl ins Grundwasser dringt.
Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Ansprüchen.
Und was ist, wenn auch noch schützenswerte Tiere und Pflanzen in Mitleidenschaft gezogen werden? Informieren Sie sich auch über eine Umweltschadensversicherung.