Moses-Skulptur in Herzogenrath

Bronzestatue von Kult-Wolf von Borries, entstanden 1962.

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

In die Unterstützungskasse dürfen Ihre Mitarbeiter mehr einzahlen als der Gesetzgeber vorsieht. Bei diesem Durchführungsweg gibt es kaum Einschränkungen in der Höhe der Beiträge. Die Entgeltumwandlung ist während der Ansparzeit für den Arbeitnehmer steuerfrei.

Die Versorgungsleistungen können als Kapital- oder Rentenzahlung erbracht werden. Diese werden nachgelagert - wie Arbeitslohn - besteuert. In der Regel gilt im Alter ein niedrigerer Steuersatz als in der Ansparphase.

 
  • Keine Beschränkungen in der Höhe der Dotierung.

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt.

  • Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

  • Deutliche Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

  • Steigerung der Mitarbeitermotivation durch ein innovatives Vorsorgekonzept.

  • Geringer Verwaltungsaufwand.

  • Auslagerung aller Versorgungsrisiken.


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Servicegesellschaft für betriebliche Altersversorgung öffentlicher Versicherer mbH Heubeck AG Provinzial - die Versicherung der Sparkassen

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