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Die Beleuchtung erinnert an die frühere Funktion als Heizkraftwerk.
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Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers betriebliche Altervorsorge durchführt. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Ihre Arbeitnehmer erhalten gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf zukünftige Versorgungsleistungen.