Hörsaalgebäude RWTH Aachen

Die Beleuchtung erinnert an die frühere Funktion als Heizkraftwerk.

Pensionskasse

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die im Auftrag des Arbeitgebers betriebliche Altervorsorge durchführt. Sie unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht. Ihre Arbeitnehmer erhalten gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf zukünftige Versorgungsleistungen.

 
  • Einfache Abwicklung.

  • Geringer Verwaltungsaufwand.

  • Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung wird erfüllt.

  • Keine Kosten zur Absicherung einer möglichen Insolvenz.

  • Keine Auswirkung auf Ihre Bilanz.

  • Beiträge sind für den AG als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.

  • Deutliche Ersparnis bei den Beiträgen zur Sozialversicherung.

  • Keine Verpflichtungen, wenn ein Arbeitnehmer Ihr Unternehmen verlässt.


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