Zahlungen aus dem Ausland

Zahlungen aus dem Ausland

Für Zahlungen, die Sie aus dem Ausland erwarten, bieten wir Ihnen eine schnelle und preiswerte Abwicklung.





Überweisung über SEPA

Zahlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) werden Ihnen bis 50.000 EUR ohne Abzug von Gebühren auf Ihrem EUR-Konto vergütet. Die Gebührenbelastung für Zahlungen über 50.000 EUR werden separat zu Ihrem Zahlungseingang belastet. Über die Kosten informiert Sie Ihr Kundenberater.

Beachten Sie: bei Zahlungen über 12.500 EUR Gegenwert verweisen wir auf Ihre Meldepflicht gemäß § 59 AWV. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt der Deutschen Bundesbank Sie verlassen das Internet-Angebot der Sparkasse Aachen. Hier steht auch der entsprechende Meldevordruck zur Verfügung.

Bei Zahlungseingängen ab 50.000 EUR übernehmen wir gerne Ihre Meldepflicht. Hierüber informieren wir Sie im Kontoauszug.

Überweisung über SWIFT / TARGET2

Ihre Zahlungseingänge in EUR schreiben wir nach Abzug der anfallenden Kosten direkt Ihrem EUR-Konto gut. Zahlungen in Fremdwährung verbuchen wir abzüglich der Kosten auf Ihrem bestehenden Fremdwährungskonto. Sofern Sie kein Fremdwährungskonto unterhalten, rechnen wir die Zahlung auf Basis des EuroFX-Kurses in EUR um und schreiben den Gegenwert Ihrem EUR-Konto gut.

Damit Ihre Zahlungen aus dem Ausland Sie sicher und ohne Zeitverzögerung erreichen, empfehlen wir Ihnen:

Payment Instructions:

USD-Payment Instructions:
Instruct your USD-correspondent to effect payment via chips to Citibank N.Y. For UID 031259 AACSDE33 or via Fedwire to Citibank N.Y. For ABA 021000089 for account 10953251 AACSDE33 (quoting beneficiaries name and account Nr.).

Other Payments:
All other payments, documentary credits, drafts and documents should be directed to: SPARKASSE AACHEN, SWIFT-Address: AACSDE33
or via WestLB AG Düsseldorf, SWIFT-Address: WELA DE DD

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Scheck

Schecks, die Sie aus dem Ausland erhalten, reichen Sie zur Gutschrift auf Ihr Konto bei uns ein. Wir ziehen den Scheckgegenwert bei dem bezogenen Kreditinstitut im Ausland ein und schreiben Ihnen den Gegenwert abzüglich der Kosten gut. Beachten Sie bitte, dass eine sofortige Gutschrift immer mit Einzugsvorbehalt (E.v.) erfolgt. Der Scheck kann unbezahlt (auch nach Jahren) aus dem Ausland zurückkommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mit Ihrem Geschäftspartner aus Sicherheits-, Kosten- und Zeitgründen als Zahlungsbedingung die Überweisung zu vereinbaren.

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