"Rettende Hand"

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Unser Tipp zur Sozialversicherung: Gesetzliche Unfallversicherung

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Prüfen Sie Ihren Bescheid

Beitragsbescheide zur Gesetzlichen Unfallversicherung werden von den meisten Unternehmen einfach so hingenommen. Dabei kann es sich finanziell auszahlen, die Angaben genau zu prüfen.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts gibt es die Gesetzliche Unfallversicherung, die unter anderem bei Arbeits- und Wegeunfällen, bei Berufskrankheiten sowie für Rehabilitationen Leistungen zahlt. Als Unternehmen sind Sie Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft (BG). Das heißt, Sie überweisen regelmäßig festgelegte Beiträge auch für Ihre Mitarbeiter dorthin.

Die Höhe Ihres Beitrags errechnet sich aus den folgenden Faktoren:

  • der Lohnsumme, die Sie gemeldet haben,
  • dem Beitragsfuß, der sich nach den umzulegenden Kosten der BG richtet und
  • der Gefahrenklasse, die sich aus der Art der Tätigkeit in Ihrem Betrieb ergibt.

Es kann immer vorkommen, dass Sie falsch eingeordnet werden. Darum sollten Sie den Bescheid genau unter die Lupe zu nehmen, denn die Gefahrenklasse kann mitunter für ähnliche Tätigkeiten sehr unterschiedlich ausfallen. Sind Sie falsch eingruppiert, kann Sie das richtig Geld kosten. Möglicherweise hat sich aber das Gefahrenpotenzial in Ihrem Betrieb verringert, weil Sie Zwischenprodukte neuerdings von außen zukaufen oder Komponenten im Ausland produzieren lassen.

Wenn Sie den Bescheid der BG nicht für richtig halten, müssen Sie nicht gleich vors Sozialgericht ziehen. Nutzen Sie das kostenlose Beratungsangebot der BG. Auch Steuerberater haben einen guten Branchenüberblick, der Ihnen weiterhelfen kann.

Engagiert sich ein Unternehmen bei der Arbeitssicherheit, kann dies durch einen Beitragsnachlass der BG belohnt werden. Sie haben geringere Ausfallzeiten, und Ihre Anstrengungen zur Unfallverhütung erhöhen die Motivation Ihrer Mitarbeiter.

Es lohnt sich also, genau hinzusehen.

 

Haftungsausschluss:

Dieser Inhalt beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Wir schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus.

Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.

 

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