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Einkehr mit urig-rustikalem Flair. Hier wird Geschichte lebendig.
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Wenn Sie aus Ihrem Unternehmen eine AG oder eine GmbH machen, bleiben Sie oder Ihre Kinder Eigentümer der Firma, müssen diese aber nicht selbst führen. Die aktive Unternehmensführung übertragen Sie dann einem Geschäftsführer, zum Beispiel Ihrem bisherigen Stellvertreter. Sie haben aber die Möglichkeit, als Aufsichtsrat oder Beirat weiterhin Kontroll- und Mitsprache-Rechte auszuüben. Dabei definieren Sie selbst Ihre Rolle als Eigentümer oder Berater. Auch persönliche Haftungsrisiken lassen sich durch die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft verringern oder zumindest teilweise ausschließen.