
Druckansicht
Einer der prächtigen Herrensitze der Stolberger Kupfermeister aus dem 18. Jahrhundert.
Inhalte suchen
Themen & Top-Begriffe
Stellen Sie sich der sozialen Verantwortung in Bezug auf drohende Altersarmut Ihres Praxispersonals. Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern mit Ihrem Beitrag als Arbeitgeber eine zusätzliche Altersversorgung durch eine Betriebsrente. Für Sie als Arbeitgeber hat das sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Vorteile.
Durch den seit 01.07.2008 geltenden Tarifvertrag, der zum 01.07.2011 angepasst wurde, leisten Sie als Arbeitgeber einen weiteren Beitrag zur Altersvorsorge Ihrer Angestellten. Dabei nutzen sie die betriebliche Altersvorsorge und erhöhen deren Attraktivität durch einen Arbeitgeberbeitrag sowie des zusätzlichen Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung.