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Damit die Spielregeln im internationalen Handel eingehalten werden, müssen alle nach den gleichen Regeln spielen und diese natürlich auch kennen. Um Missverständnisse und Streit zu vermeiden, wurden die Incoterms herausgegeben.
Was sind Incoterms?
Die Incoterms (International Commercial Terms) werden seit 1936 von der Internationalen Handelskammer, ICC, in Paris als Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln herausgegeben. Seit dem 1. Januar 2011 gelten die Incoterms®2010. Sie regeln einheitlich die Vertrags- und Lieferbedingungen für den Außenhandel und werden von den jeweiligen nationalen Gerichten anerkannt. Allerdings haben Sie keinen Gesetzesstatus. Sie müssen sie also in ihren Vertrag aufnehmen, um ihre Gültigkeit zu sichern.
Was regeln die Incoterms?
Zur Zeit der großen Gewürzfahrten war noch klar: Der Importeur trägt allein Risiko und Kosten, wenn sein Schiff nicht zurückkommt und die Ladung Pfeffer unterwegs das Mahl der Fische würzt. Das war oft nicht weiter schlimm: Wo der Pfeffer wuchs, bekam man ihn annähernd umsonst und wenn zwei von sechs ausgeschickten Schiffen den Heimathafen wieder erreichten, genügte dies, um zu Hause mit dem begehrten Gewürz noch einen satten Gewinn zu erzielen. Wer es sich leisten konnte, versicherte seine Schiffe zusätzlich, falls er jemanden fand, der bereit war, ein so hohes Risiko abzudecken.
Dagegen ist heutzutage Kostenminimierung angesagt. Denn der Pfeffer ist mittlerweile eine Massenware und eine verlorene (Schiffs-)Ladung kommt auch nicht mehr so häufig vor, deswegen ist sie aber nicht weniger ärgerlich. Die Absicherung von Waren auf dem Transportweg ist daher das A und O des Außenhandels und ist durchweg möglich. Hauptfrage für jeden Ex- oder Importeur dabei: Wer zahlt den Transport? Und wer trägt wann welches Risiko? Diese Fragen können mit Hilfe der Incoterms geklärt werden. Seitdem die neuen Incoterms®2010 in Kraft getreten sind, wird eine neue Gliederung verwandt. Gab es früher noch die Unterscheidung in C-, D-, E- und F-Klauseln, wird heutzutage nach Transportart gegliedert.
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Klauseln für alle Transportarten (Schiff, Straße, Bahn, Luft) |
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EXW |
Der Exporteur ist von jeglichen Kosten für Transport und Abfertigung befreit. Der Gefahrenübergang erfolgt direkt ab Werk des Exporteurs. Der Importeur transportiert die Waren komplett auf eigene Kosten. |
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FCA |
Bei dieser Klausel gehen Kosten und Gefahren ab Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer vom Exporteur auf den Importeur über. Der Käufer trägt die Kosten für den Haupttransport. |
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CPT |
Diese Klausel besagt, dass der Exporteur sämtliche Transportkosten der Ware zum Bestimmungsort und die Exportabwicklung trägt. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt bereits bei der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer. |
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CIP |
Wie CPT - allerdings ist hierbei eine Transportversicherung verpflichtend, deren Kosten der Exporteur übernimmt. |
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DAT |
Die DAT-Klausel löst die alte DEQ-Klausel ab. Sie ist jetzt jedoch für alle Transportwege gültig. Hierbei transportiert der Exporteur die Ware auf seine Kosten zum benannten Terminal im Bestimmungsort. Die Kosten und Gefahren gehen an diesem auf den Importeur über, sobald die Ware entladen ist. |
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DAP |
Die neue DAP-Klausel ermöglicht es den Vertragsparteien, den vereinbarten Bestimmungsort noch präziser zu definieren. Sie ersetzt die alten DAF und DES-Klauseln. Hierbei hat der Exporteur seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald er die Ware entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. |
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DDP |
Wie DAP - allerdings trägt der Exporteur hier auch die Kosten für die Importfreimachung. |
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Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport |
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FAS |
Der Exporteur zahlt die Kosten bis zum Kai des Verschiffungshafens sowie die Exportfreimachung. Der Gefahrenübergang auf den Importeur findet ab Verladung auf das Schiff statt. |
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FOB |
Diese Klausel geht einen Schritt weiter als die vorgenannte FAS. Der Exporteur trägt zusätzlich die Kosten des Verladens, entsprechend findet der Gefahrenübergang auf den Importeur erst an Bord des Schiffes statt. |
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CFR |
Der Exporteur trägt alle Kosten bis zum Erreichen des Bestimmungshafens. Der Gefahrenübergang auf den Importeur entsteht bereits an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. |
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CIF |
Wie CPT - allerdings ist hierbei eine Transportversicherung verpflichtend, deren Kosten der Exporteur übernimmt. |
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