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Kaufmann und Sparkassengründer David Hansemann - Denkmal am Hansemannplatz in Aachen.
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Themen & Top-Begriffe| Bis 31.12.2008: | Seit 01.01.2009: |
| Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) mussten versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttete oder wieder anlegte. | Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind mit einem Satz von 25 % steuerpflichtig. |
| Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielte, waren für den Anleger steuerfrei. | Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften sind bei Ausschüttung an den Anleger mit 25 % zu versteuern. |
| Bei einer Veräußerung nach einjähriger Haltefrist galt Steuerfreiheit. | Gewinne aus Veräußerungen werden einheitlich mit 25 % versteuert. |
Anwendungszeitraum