Große Persönlichkeit

Kaufmann und Sparkassengründer David Hansemann - Denkmal am Hansemannplatz in Aachen.

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Investmentfonds

Bis 31.12.2008: Seit 01.01.2009:
Laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) mussten versteuert werden, unabhängig davon, ob der Fonds sie ausschüttete oder wieder anlegte. Ausgeschüttete Erträge sowie vom Fonds wieder angelegte laufende Erträge (wie Zinsen, Dividenden) sind mit einem Satz von 25 % steuerpflichtig.
Gewinne, die ein Fonds aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften erzielte, waren für den Anleger steuerfrei. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und aus Termingeschäften sind bei Ausschüttung an den Anleger mit 25 % zu versteuern.
Bei einer Veräußerung nach einjähriger Haltefrist galt Steuerfreiheit. Gewinne aus Veräußerungen werden einheitlich mit 25 % versteuert.

Anwendungszeitraum

  • Gewinne aus der Veräußerung von Fondsanteilen, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, bleiben nach einjähriger Haltedauer steuerfrei.
  • Steuerfreiheit für ausgeschüttete Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren, die der Fonds vor dem 01.01.2009 erworben hat, und aus Termingeschäften, die der Fonds vor dem 01.01.2009 eingegangen ist.

Kontakt & Hilfe