Ausflugsziel Rursee

Der zweitgrößte Stausee Deutschlands ist ein beliebtes Revier, nicht nur für Wassersportler.

Allgemeines zur Abgeltungsteuer

Die Vorteile der Abgeltungsteuer:

  • Mit dem Steuerabzug, der von den Kreditinstituten vorgenommen wird, ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten. Auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über 25 % liegt, müssen Sie Ihre Kapitalerträge also nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
  • Liegt Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer vom Fiskus zurückgefordert werden. Hierzu müssen die Kapitalerträge beim Finanzamt angegeben werden, das eine Günstigerprüfung vornimmt.

Die Nachteile der Abgeltungsteuer:

  • Wegfall der bisherigen Spekulationsfrist von einem Jahr.
  • Erzielte Kursgewinne müssen versteuert werden.

Was die Abgeltungsteuer für Ihr Depot bedeutet:

Allgemeine Änderungen der Abgeltungsteuer im Detail:

Bis 31.12.2008: Seit 01.01.2009:
Für Ledige waren 750 Euro der Einkünfte aus Kapitalvermögen plus 51 Euro Werbungskostenpauschale steuerfrei. Für ein Ehepaar verdoppelten sich die Beträge. Über die Werbungskostenpauschale hinausgehende Werbungskosten konnten abgezogen werden.
Für Wertpapierveräußerungsgeschäfte galt eine Freigrenze von 512 Euro.
Der Sparer-Freibetrag und die Werbungskostenpauschale sind zu einem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Ledige) bzw. 1.602 Euro (Ehepaare) zusammengefasst. Die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Werbungskosten (zum Beispiel Depot- und Verwaltungsgebühren) abzuziehen, entfällt.
Verluste aus Kapitalvermögen konnten im Rahmen der Steuerveranlagung mit positiven Einkünften aus allen anderen Einkunftsarten verrechnet werden.
Ausnahme: Verluste innerhalb der Spekulationsfrist konnten nur mit innerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinnen verrechnet werden.
Verluste aus Kapitalvermögen sind nur mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.
Einzige Ausnahme: Veräußerungsverluste aus Aktiengeschäften können nur noch mit Veräußerungsgewinnen von Aktien verrechnet werden. Verlustvorträge ("Altverluste" bis inklusive 2008) können noch bis 2013 zur Errechnung mit neuen Veräßerungsgewinnen genutzt werden.

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