Eschweiler Talbahnhof

Die Kleinkunstbühne gehört zu den ersten Kulturadressen in der Region.

Auswirkungen der Abgeltungsteuer auf Aktien

Bis 31.12.2008: Seit 01.01.2009:
Dividenden:
Die Dividenden waren zur Hälfte steuerfrei (Halbeinkünfteverfahren).
Dividenden:
Das Halbeinkünfteverfahren fällt weg. Dafür gibt es jetzt den Abgeltungsteuersatz von 25 %.
Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne waren bei einer Haltedauer von unter einem Jahr zur Hälfte steuerpflichtig (Halbeinkünfteverfahren).
Steuerfreiheit setzte ein nach einer Haltefrist von einem Jahr.
Aktienverkäufe:
Veräußerungsgewinne sind immer steuerpflichtig. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle mehr.
An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens tritt der Abgeltungsteuersatz von 25 %.

Anwendungszeitraum

  • Die Abgeltungsteuer von 25 % gilt für Dividenden, die dem Anleger nach dem 01.01.2009 zufließen.
  • Nur bei Aktien, die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, müssen die Gewinne beim Verkauf immer versteuert werden. Für früher erworbene Aktien gilt noch die Steuerfreiheit nach einjähriger Haltefrist.
  • Für Wertpapiere in Sammelverwahrung gilt nach wie vor das Prinzip "first in, first out". Wenn Papiere vor und nach dem 01.01.2009 angeschafft werden, sind die älteren Papiere, die gegebenenfalls noch unter die Übergangsregelungen zur steuerfreien Veräußerung fallen, die zuerst verkauften.

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